Weitere Beratungsgebiete
Bei welchen Fragen sollte man einen freien Rentenberater aufsuchen?
Weist Ihre Rentenauskunft Lücken auf und eine Kontenklärung ist erforderlich?
Möchten Sie wissen, wann der Übergang in die Rente für Sie am günstigsten ist?
Interessieren sich für den Hinzuverdienst neben der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente?
Sie wollen einen Rentenantrag stellen?
Haben Sie neben den Ansprüchen auf Ihre Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung auch Ansprüche auf Renten aus anderen Versorgungssystemen und dies soll geklärt werden?
Sind Sie selbständig und stehe vor der Entscheidung ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Sie Sinn macht?
Sie leben im Ausland und wollen einen Rentenantrag auf die Altersrente stellen?
Sie wollen wissen wie sich die Altersteilzeit auf die Höhe Ihrer Altersrente auswirkt?
Sie haben nur über kurze Zeit Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung geleistet?
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt und wollen freiwillige Beiträge in die Rentenkasse leisten?
Ihr Rentenbescheid soll geprüft werden?
Sie wollen freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen?
Sie wollen gegen Ihren Rentenbescheid Widerspruch erheben?
Sie werden mit einer Rentenrückforderung seitens der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Sozialversicherungsträgers konfrontiert?
Sie kommen aus einem anderen Versorgungswerk und haben Fragen zu Kindererziehungszeiten?
Bei all den Fragen sind Sie richtig bei mir. Ich berate oder vertrete Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, auch vor Gericht.
Für die Altersrenten, Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Renten wegen Erwerbsminderung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, die das Recht des Sozialgesetzbuches VI anwendet.
Umfassende Beratung
Das Gebiet des Sozialversicherungsrechts geht jedoch weit über die Themen und Gebiete des SGB VI und damit der Deutschen Rentenversicherung hinaus. Eine umfassende Beratung ist nicht auf dieses Gebiet begrenzt, sondern steht in enger Verbindung mit Beratung zur Krankenversicherung, Schwerbehinderung, Pflege und ihrer Auswirkung auf die Rente, der Altersteilzeit, oder letztendlich der Arbeitslosenversicherung.
Um einen Anspruch auf eine dieser Leistungen zu erlangen, müssen immer bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ändern sich regelmäßig die rechtlichen Bestimmungen für die Anerkennung dieser Leistungen. Die Medien berichten ununterbrochen, welche Änderungen in der Sozialversicherung geplant werden. Wer sich nicht gut auf diesem Gebiet auskennt, kann den Überfluss an Informationen nicht richtig auswerten und wird verunsichert. Wer kann schon in einer Paragraphendschungel das finden, was er tatsächlich sucht und das dann auch korrekt umsetzen und anwenden. Auf der anderen Seite führt oft der Überfluss an Informationen zu falschen Rückschlüssen und birgt Gefahren vor. Ich lese in den Medien oft Artikel, die nicht von Fachleuten geschrieben wurden und Fehler enthalten. Man verbringt viel Zeit mit der Recherche und Auswertung und am Ende kann dennoch keine Entscheidung wegen Unsicherheit getroffen werden. Eine fundierte Rentenberatung verschafft Ihnen Klarheit und gibt Sicherheit. Vergessen Sie nicht, dass Sie für Ihre gesamte Zukunft Pläne schmieden.
Warum zu einem freien Rentenberater?
Im Rechtsdienstleistungsregister registrierte und vom Gericht zugelassene Rentenberater wie ich sind auf dem Gebiet des Rentenrechts spezialisiert. Kein Anderer kennt sich auf diesem Gebiet so gut aus wie wir. Was sehr wichtig dabei ist, wir beraten unabhängig und neutral.
Wir kontrollieren Bescheide der Deutschen Rentenversicherung und vor allem, wir planen zuerst deren Inhalt! Vorausgesetzt, dass unsere Mandanten rechtzeitig zu uns kommen. Nicht zuletzt und nicht zu vergessen ist, dass die Beratungsfehler der Deutschen Rentenversicherung, mit denen ich regelmäßig in meinen Beratungsterminen und Gesprächen mit meinen Mandanten konfrontiert werde, negative Auswirkungen und Konsequenzen haben können. Dies kann sich nachteilig auf Ihre spätere Rente auswirken und sogar Ihre laufenden Pläne finanziell nachteilig beeinflussen. Deshalb rate ich Ihnen Beratungsfehler der Deutschen Rentenversicherung nicht zu akzeptieren, sondern dagegen gerichtlich vorzugehen und einen Schadenersatzanspruch geltend machen!
Korrekter Rentenbescheid als Grundlage
Der wichtigste Teil im Rentenverfahren ist der korrekt erstellte Rentenbescheid. Denn im Rentenbescheid wird verbindlich festgestellt, ob Sie Ihre beantragte Rente bekommen. Beinhaltet der Rentenbescheid Fehler, verschenken Sie möglicherweise wertvolle Ansprüche. Wenn Sie mich mit der Rentenantragstellung beantragen, wird Ihr Rentenbescheid automatisch auf Vollständig-keit geprüft. Werden dabei Fehler festgestellt, wird automatisch das Widerspruchsverfahren eingeleitet.