Schwerbehinderung
Wann ist eine Beratung bei mir sinnvoll?
Sie wollen die Schwerbehinderung beantragen oder einen Antrag auf Erhöhung des bestehenden Grades der Behinderung stellen.
Den Status eines schwerbehinderten Menschen bekommen Sie erst ab dem Grad der Behinderung von 50. Ab da können Sie auch den Schwerbehindertenausweis beantragen. Erst ab Feststellung der Schwerbehinderung stehen Ihnen bestimmte rechtliche und finanzielle Hilfen zu und greifen viele Schutzvorschriften. Beispielsweise haben Sie ab dem ersten Tag der Schwerbehinderung Anspruch auf mehr Urlaub sowie besonderen Kündigungsschutz. Es ist wichtig! Denn bei einer lang andauernden Therapie sind Sie in der Regel über eine lange Zeit arbeitsunfähig von Ihrem behandelnden Arzt krankgeschrieben. Für den Arbeitgeber ist dabei oft nicht absehbar, wann Sie wieder arbeitsfähig sein werden, und ob überhaupt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen sogar unter bestimmten Umständen kündigen. Der Schwerbehindertenausweis bringt Ihnen Vorteile in Hinblick auf eine Frührente, bzw. Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sie können auch früher die Altersrente beantragen.
Ihr Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung wurde abgelehnt.
Ihr Antrag auf ein Merkzeichen wurde abgelehnt.
Bevor der Widerspruch überhaupt gestellt wird, sollten Erfolgsaussichten geprüft werden. Dies kann viel Zeit und viel Ärger ersparen.
Dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung ist die Einwilligungserklärung beigefügt. Mit dieser Einwilligungserklärung, mit der Sie die Ärzte, Krankenhäuser sowie sonstige Personen und Institutionen, in Ihrem Antrag nennen, kann das zuständige Versorgungsamt im laufenden Verfahren sowie in einem eventuell anschließenden Widerspruchsverfahren Unterlagen und Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand einholen. Nicht selten sind die Informationen in den dem Versorgungsamt vorliegenden Berichten unzureichend oder sogar fehlerhaft. Es ist deshalb sinnvoll, sich zuerst über einen Rentenberater Einschicht in die Verwaltungsakte zu verschaffen.